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Channel: Kommentare zu: Sorgerecht lediger Väter gestärkt, BVerfG 1 BvR 420/09
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Von: Mark

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Ich bin Vater eines nicht ehelichen Kindes, habe auch kein Sorgerecht, werde es aber jetzt beantragen. Muß mir die Mutter des Kindes sagen wo sich mein Kind aufhält?
Die Mutter hat eine eigene Wohnung, kann aber nicht alleine sein, und wohnte daher bei mir, und ist jetzt weggegangen ohne mir zu sagen wo hin. In Ihrer Wohnung ist sie nicht, da sie wie gesagt, nicht allein sein kann. Sie hat auch von Jugendamt eine Familienbetreuung, die 2 bis 3 mal die Woche kommt.
L.G. Mark


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